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Das VW-Gesetz: im Gespräch mit Betriebsratsvorsitzendem Bernd Osterloh
Mitarbeiter wollen das VW-Gesetz
Das VW-Gesetz regelt die Mehrheitsverhältnisse der Volkswagen
AG. Kein Aktionär kann mehr als 20 Prozent der Stimmrechte
ausüben, auch wenn er mehr Anteile besitzt. Die Mitbestimmung
der Arbeitnehmer ist so in wichtigen Punkten gesichert: Produktionsverlagerungen
sind beispielsweise nur mit zwei Dritteln der Aufsichtsratsstimmen
möglich und gegen die Arbeitnehmerbank nicht durchzusetzen.
Warum VW trotzdem oder gerade deshalb ein innovatives Unternehmen
ist, erklärt Betriebsratsvorsitzender Bernd Osterloh.
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ITK-Gehaltsstudie 2010
Frauen holen leicht auf
Im ITK-Sektor verdienen Frauen zwar durchschnittlich noch immer
deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Aber die Kluft
zwischen den Entgelten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verringert
sich. In einzelnen Jobs und auf höheren Hierarchiestufen liegt
das Gehalt weiblicher Beschäftigter sogar schon über dem
der Männer.
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