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Das VW-Gesetz: im Gespräch mit Betriebsratsvorsitzendem Bernd Osterloh

Mitarbeiter wollen das VW-Gesetz

Das VW-Gesetz regelt die Mehrheitsverhältnisse der Volkswagen AG. Kein Aktionär kann mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, auch wenn er mehr Anteile besitzt. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist so in wichtigen Punkten gesichert: Produktionsverlagerungen sind beispielsweise nur mit zwei Dritteln der Aufsichtsratsstimmen möglich und gegen die Arbeitnehmerbank nicht durchzusetzen. Warum VW trotzdem oder gerade deshalb ein innovatives Unternehmen ist, erklärt Betriebsratsvorsitzender Bernd Osterloh.

 

IG Metall

|21.07.2010

ITK-Gehaltsstudie 2010

Frauen holen leicht auf

Im ITK-Sektor verdienen Frauen zwar durchschnittlich noch immer deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Aber die Kluft zwischen den Entgelten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verringert sich. In einzelnen Jobs und auf höheren Hierarchiestufen liegt das Gehalt weiblicher Beschäftigter sogar schon über dem der Männer.

 

IG Metall

| 19.07.2010