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Allgemein
Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Mehrfach befristete Arbeitsverhältnisse zulässig
Befristete Arbeitsverträge dürfen mehrfach verlängert
werden, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen. Das hat
der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden (Az: C-586/10).
Somit widersprechen Arbeitsverträge, die beispielsweise wegen
der Vertretung von Mitarbeitern mehrfach befristet ausgestellt werden,
nicht grundsätzlich dem EU-Recht. Selbst dann nicht, wenn sich
der Vertretungsbedarf als "wiederkehrend oder sogar ständig
erweist".
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Stahlindustrie
ThyssenKrupp
Thyssen-Arbeitnehmer - Outokumpu-Gespräche auf Messers Schneide
Bochum. Die Verhandlungen zum Verkauf der ThyssenKrupp-Edelstahlsparte
an den finnischen Konzern Outokumpu sind in der Nacht zu Samstag
unterbrochen worden. Outokumpu lehne die von den Arbeitnehmern geforderte
Sicherung der deutschen Standorte kategorisch ab, sagte ein Insider.
Im Ringen um einen Verkauf der ThyssenKrupp-Edelstahlsparte an
den Outokumpu zeichnet sich trotz steigenden Zeitdrucks noch keine
Einigung zwischen der mächtigen ThyssenKrupp -Arbeitnehmervertretung
und dem finnischen Konzern ab. Die Verhandlungen seien in der Nacht
unterbrochen worden, sagte ein Sprecher der IG Metall am Samstag.
Es fänden aber weiter Gespräche „auf allen Ebenen“
statt.
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Wirtschaft
Insolvenz
Auch Schlecker-Tochter IhrPlatz ist pleite
650 Filialen, 5800 Mitarbeiter sind betroffen: Auch die Schlecker-Tochter
IhrPlatz ist pleite. Das Unternehmen reichte beim Amtsgericht Ulm
den Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens ein.
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IG Metall
IG Metall unterstützt US-Gewerkschaften in den Fabriken deutscher
Hersteller
Gewerkschaften können nur schwer Fuß fassen
Hohe Arbeitslosigkeit, eine gewerkschaftsfeindliche Stimmung in
der Gesellschaft und knallharte antigewerkschaftliche Aktionen der
Unternehmen - das Umfeld für das Organisieren der Belegschaften
von deutschen Automobilherstellern in den Südstaaten der USA
könnte nicht schwieriger sein.
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Gewerkschaften
Solarförderung weiterentwickeln – Industriestandort
stärken
Zur aktuellen Debatte um die Solarförderung erklärte
Dietmar Hexel, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:
„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz muss zur weiteren Markteinführung
der Photovoltaik in seiner Grundstruktur erhalten bleiben. Die jüngste
Novellierung ist gerade erst in Kraft getreten, dadurch werden die
Kosten des Ausbaus weiter begrenzt. Der künftige Zubau wird
für die Verbraucher deutlich günstiger als zuvor. Das
Schlimmste, was man jetzt tun könnte, wäre die Einführung
einer Deckelung des jährlichen Zubaus von Solarstromanlagen.
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